Diese Gefährdungen erfordern spezialisiertes Fachpersonal und umfassende Schutzmaßnahmen. Vertrauen Sie deshalb mit Industriereinigung Rhein-Ruhr auf einen Fachspezialisten für die Ausführung von Arbeiten unter Atemschutz.
Ihre Industriereinigungsarbeiten werden professionell unter Atemschutz durchgeführt. Das bedeutet:
Gemäß DGUV Regel 112-190 haben wir für alle unsere Arbeitsverfahren unter Atemschutz eine Gefährdungsbeurteilung welche regelmäßig aktualisiert wird.
Vor Arbeitsbeginn stimmen wir uns zusätzlich mit Ihren sicherheitsverantwortlichen Personen ab.
Treten Besonderheiten auf, erstellen unsere Sicherheitsingenieure eine individuelle Gefährdungsbeurteilung, auf Ihre Arbeitsbereiche und Gefahrstoffe zugeschnitten.
Chemikalienschutzanzüge und Atemschutzgeräte werden entsprechend ihrer Schutzklassen/Schutzniveaus ihrer Beständigkeit gegenüber den verwendeten Chemikalien und der zu erwartenden Chemikalienbelastung ausgewählt.
Sie erhalten Gewissheit, dass in Ihrem Verantwortungsbereich ausschließlich zugelassene, geprüfte und für die vorhandenen Stoffe geeignete Atemschutzgeräte zum Einsatz kommen.
Ihre Industriereinigungskräfte vor Ort haben die arbeitsmedizinische Untersuchung (früher G26 Untersuchung) absolviert und dürfen umgebungsluftunabhängige Atemschutzgeräte tragen.
Sauber. Sicher. Effizient.
Sie haben Produktionsanlagen, Tanks oder Behälter, die unter Atemschutz und Chemikalienschutz gereinigt werden müssen? Sprechen Sie mit uns über Ihre spezifischen Anforderungen. Gemeinsam entwickeln wir eine Lösung, die Arbeitssicherheit, Effizienz und gesetzliche Vorgaben verbindet. Fordern Sie jetzt Ihr unverbindliches Angebot für die Region Rhein-Ruhr an.