Gesetzliche Pflicht & Umweltauflagen: Betreiber müssen ihre Anlagen regelmäßig kontrollieren und warten. In der Praxis: monatliche Eigenkontrollen (Sichtprüfung, Füllstände), halbjährliche fachkundige Reinigung (üblich) und spätestens alle 5 Jahre eine Generalinspektion durch einen Sachverständigen. Die Maßnahmen verhindern, dass umweltschädliche Stoffe ins Abwasser gelangen; Verstöße können behördliche Auflagen, Bußgelder oder im Schadensfall strafrechtliche Folgen nach sich ziehen.
Schutz von Gewässern & Grundwasser: Ein gefüllter/verstopfter Abscheider trennt nicht mehr sicher. Läuft dann viel Wasser nach (z. B. Starkregen) oder weitere Leichtflüssigkeit, kann der Inhalt über die Ablaufleitung ausgeschwemmt werden – bis hin zu Feuerwehreinsätzen und Sanierungen von Erdreich/Kanal. Zudem riskieren Betreiber Leistungsverweigerungen von Versicherungen, wenn Wartung/Dokumentation fehlt.
Funktionssicherheit: Schlammfang, selbsttätige Verschlusseinrichtung (Schwimmer) und Koaleszenzfilter müssen frei von Ablagerungen sein. Nur ein sauberer Abscheider erreicht die geforderte Trennleistung.
Wirtschaftlichkeit: Regelmäßige Reinigung vermeidet Betriebsunterbrechungen, Notfälle und teure Sanierungen. Die planbare Wartung ist deutlich günstiger als die Folgen eines Umweltschadens.
Die Häufigkeit richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und den betrieblichen Gegebenheiten. Mindestens einmal pro Jahr sollte eine fachkundige Wartung und Entleerung erfolgen. Viele Betriebe führen halbjährliche Reinigungen durch (insbesondere bei hohem Aufkommen, z.B. Waschstraßen). Zusätzlich schreibt die Norm DIN 1999-100 vor, dass der Betreiber monatlich eine Eigenkontrolle durchführen muss (Sichtprüfung, Messung von Schlamm- und Ölschicht). Spätestens wenn der Schlammfang zu 50% gefüllt ist oder die Ölschicht im Abscheider ca. 80% der maximalen Speichermenge erreicht, muss außerplanmäßig entleert werden. Als Faustregel: 2 Reinigungen pro Jahr bieten eine gute Sicherheit, aber passen Sie das Intervall an Ihre Betriebsbedingungen an. Wir beraten Sie gerne zum optimalen Wartungsintervall für Ihre Anlage.
Als Betreiber sind Sie verantwortlich, dass die Anlage stets funktionsfähig ist und den Vorschriften entspricht. Konkret kommen folgende Pflichten auf Sie zu:
– Monatliche Eigenkontrolle durchführen: Prüfen Sie mind. alle 4 Wochen den Abscheider auf Auffälligkeiten (Füllstände messen, Sichtkontrolle, Funktionsprüfung der Warneinrichtungen). Diese Eigenkontrolle können Sie selbst vornehmen, sofern Sie oder Ihr Mitarbeiter einen Sachkundelehrgang (nach DIN 1999-100) absolviert haben. Die Ergebnisse müssen im Betriebstagebuch dokumentiert werden.
– Regelmäßige Wartung beauftragen: Lassen Sie die Anlage in den vom Gesetz geforderten Intervallen von einem Fachkundigen reinigen und warten (i.d.R. 1–2 Mal jährlich, siehe oben). Nach der Wartung sollten Sie einen Nachweis und Protokoll erhalten und ins Betriebstagebuch aufnehmen.
– Generalinspektion alle 5 Jahre: Zusätzlich zur laufenden Wartung ist alle fünf Jahre eine umfangreiche Prüfung durch einen Sachverständigen erforderlich (inkl. Dichtheitsprüfung des Abscheiders und der angeschlossenen Leitungen). Diese Prüfung müssen Sie rechtzeitig organisieren. Wir können Sie daran erinnern und mit erfahrenen Partner-Sachverständigen zusammenarbeiten, um diese Frist einzuhalten.
– Betriebliche Verantwortlichkeit: Sie müssen eine betrieblich verantwortliche Person benennen, die die Einhaltung der Vorschriften überwacht (oft ist das der Inhaber oder ein Betriebsleiter, der einen WHG-Grundkurs besucht hat). Außerdem sind alle relevanten Unterlagen (Nachweise, Entsorgungsbelege, Prüfberichte) aufzubewahren.
Kommen Sie diesen Pflichten nach, ist der Betrieb Ihrer Abscheideranlage rechtlich abgesichert. Bei Bedarf unterstützen wir Sie auch durch Erinnerungsservice für Prüftermine oder übernehmen die komplette Dokumentation.
Haben Sie weitere Fragen? Industriereinigung Rhein-Ruhr steht Ihnen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. Wir sind Ihr WHG-Fachbetrieb in NRW für die Reinigung und Wartung von Leichtflüssigkeitsabscheidern aller Art. Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per E-Mail – wir beraten Sie persönlich und finden die optimale Lösung für Ihren Bedarf.